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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Geltungsbereiche und allgemeine Hinweise

1) Vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Leistungen von Mathildenhof | Arno Sousa, Mathildenstr. 15a, 45130 Essen (nachfolgend Anbieter genannt), welche  gegenüber den Kunden/Nutzern (nachfolgend Kunde genannt) erbracht werden.

 

§ 2 Leistungen

1) Die vom Anbieter angebotenen Leistungen umfassen, je nach gewähltem Tarif, die Bereitstellung von Arbeitsplätzen in der im Mathildenhof dafür vorgesehenen Büroräumlichkeiten inklusive der dazugehörigen Büroarbeitsplatzausstattung, sowie der IT Infrastruktur wie zentraler Drucker und WLAN, die Bereitstellung von Besprechungsräumen, die Nutzung der COUCOU Video-Konferenzkabinen sowie die Bereitstellung einer Geschäftsadresse am Standort des Anbieters.

2) Alle sonstigen Arbeitsutensilien, Geräte und Ausstattungen wie beispielsweise Desktop-PCs, mobile Endgeräte, Laptops/Notebooks und Tablets, gehören nicht zum Leistungsangebot.

3) Der Umfang und die Art der im Einzelnen angebotenen Leistungen, kann der Kunde im Rahmen der zum Zeitpunkt verfügbaren Angebote buchen.

 

§ 3 Vertragsschluss

1) Der Vertrag kommt zustande mit dem Anbieter: Mathildenhof | Arno Sousa, Mathildenstraße 15a, 45130 Essen

2) Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich oder über das Online-Buchungssystem auf der Webseite des Anbieters: www.mathildenhof.net / www.mathildenhof-essen.de

3) Die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung (Leistungspaket) ergeben sich aus der jeweiligen vom Anbieter eingestellten Beschreibung.

4) Im Rahmen der Onlinebuchung wählt der Kunde das von ihm gewünschte Leistungspaket aus und gibt durch das Anklicken des entsprechenden Buttons ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab.

5)  Der Kunde sichert mit seiner Angebotsabgabe zu, dass die von ihm angegebenen Daten wahrheitsgemäß sowie vollständig sind. Für etwaige Änderungen seiner persönlichen Daten verpflichtet sich der Kunde zur unverzüglichen Mitteilung.

6) Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter kommt durch schriftliche Erklärung oder Bestätigung durch die entsprechende Schaltfläche bei einer online-Buchung zu Stande.

7) Wird der schriftliche Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter außerhalb des Buchungsverfahrens geschlossen und weichen die Vertragsinhalte ganz oder teilweise von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, so gehen die Inhalte des schriftlichen Vertrages vor.

 

§ 4 Preise, Tarife, Zahlungsmodalitäten und Stornierung

1) Alle Preise sind – je nach Tarif – einmalige oder monatliche Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Nettopreise beziehen sich nur auf die bei der Buchung angegebenen Dienstleistungen.

2)  Der Kunde wählt frei über die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten und akzeptiert die entsprechenden Bedingungen ebenso wie die wiederkehrenden Zahlungen. Eine ggbfs, fällig werdende Kaution wird separat gezahlt.

3) Sind Zahlungen monatlich zu leisten, so sind diese am dritten Werktag des jeweiligen Monats fällig. In diesem Zusammenhang ist Monatserster jeweils der Tag, der nummerisch dem Tag des Beginns der Vertragslaufzeit entspricht. Einmalige Zahlungen sind unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig.

4) Je nach gebuchter Leistung ist eine Kaution zu entrichten. Diese ist mit Zahlungseingang beim Anbieter nach Vertragsabschluss vor Übergabe der Zugangsschlüssel sowie vor Nutzung der Einrichtungen in separater Zahlung mit dem Verwendungszweck Kaution zu entrichten.

5) Der Anbieter kann Zahlungen des Kunden nach seiner Wahl auf offene Forderungen verrechnen, soweit nicht der Kunde bei Zahlung den Verwendungszweck anderweitig bestimmt hat.

6) Bei der Buchung von Meeting-, Konferenz oder Seminarräumen sowie einer der beiden COUCOU Videokonferenzkabinen über das Onlineverfahren, ist der vereinbarte Gesamtpreis sofort, also zum Zeitpunkt der Buchung fällig. Erst nach entsprechendem Zahlungseingang gilt die Buchung als verbindlich.

7) Im Rahmen einer Stornierung für eine bereits Bestätigte Buchung, fallen folgende Ausfallgebühren für die Mietsache an: bei Rücktritt vor Mietbeginn (des jeweiligen Buchungstermins) wird eine Stornierungsgebühr fällig:

• ab 30 Tagen vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Raummietpreises I • ab 14 Tagen vor Mietbeginn: 75 % des vereinbarten Raummietpreises

• ab 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % des vereinbarten Raummietpreises I Bei nicht Inanspruchnahme ohne vorherige Absage des jeweiligen Buchungstermins: 100 % des vereinbarten Raummietpreises. Bei Buchung eines kostenfreien Ausweichtermins – mind. 7 Tage vor dem jeweiligen Buchungstermin – muss dieser innerhalb von 8 Wochen stattfinden.

Für Services wie Getränkepauschalen fallen keine Ausfallkosten an. Catering kann bis 7 Tage vor Buchungstermin kostenfrei storniert oder angepasst werden - ansonsten sind 100% fällig. Mindest-Personenanzahl bei Bestellung von ext. Catering: mind. 10 PAX.

 

§ 5 Vertragsdauer und Kündigung

1) Der Beginn der Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

2) Die Vertragslaufzeit ist unbefristet, soweit sich aus der Art der gebuchten Leistung keine befristete Vertragslaufzeit ergibt.

3) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Auf Seiten des Anbieters liegt ein Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere auch dann vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen wiederholt in Verzug gerät.

5) Jede Kündigung bedarf der Textform.

 

§ 6 Zutrittsbedingungen und Ausgabe von Schlüsseln (Transponder)

1) Alle Kunden in Dauermiete im Bürobereich sowie deren dort tätigen Mitarbeiter haben rund um die Uhr Zutritt zum Hauptgebäude und denen für ihren Tarif vorgesehenen Räumlichkeiten und Flächen. Kunden mit allen anderen Tarifen erhalten entsprechenden Zugang während der wöchentlichen Öffnungszeiten montags bis freitags von 8 – 18 Uhr. Kunden in anderen Bereichen (Stellplätze, Werkstätten, etc.) haben 24/7 Zugang zu den entsprechenden Flächen. Individuelle Absprachen müssen schriftlich (per E-Mail) erfolgen.

Der Zutritt erfolgt grundsätzlich über die Ausgabe eines digitalen Schlüssels (Transponder). Der Zutritt wird nach dem letzten Tag der Vertragslaufzeit automatisch gesperrt. Schuldhafter Zahlungsverzug des Kunden berechtigt den Anbieter zur Verweigerung des Zutritts bis der Zahlungsrückstand ausgeglichen ist.

2) Das Ausleihen oder die Weitergabe des ausgegebenen Schlüssels (Transponder) ist untersagt.  Des Weiteren weist der Anbieter darauf hin, dass Vorgänge wie Öffnungen oder Öffnungsversuche mit den ausgegebenen Ident Medien im Zylinder gespeichert und protokolliert werden. Diese Daten überschreiben sich bei der maximal speicherbaren Anzahl der Vorgänge selbst.

 

§ 7 Verhaltensregeln

1) Es gilt die Hausordnung.

2) Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden selbst und nur für den bei der Buchung bezeichneten Betrieb und den angegebenen Unternehmungszweck genutzt werden. Eine Änderung des Betriebes oder des Zweckes der beruflichen Tätigkeit, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

3) Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung der vom Anbieter angebotenen Leistungen gegen keine gesetzlichen Bestimmungen zu verstoßen und die Grundlagen der demokratischen Grundordnung zu achten. Der Kunde verpflichtet sich zudem keine unerwünschten Nachrichten (Werbung, Kettenbriefe, Spam-E-Mail, politisch oder religiös motivierten Aufforderungen o.Ä.) oder sittenwidriges Material zu verbreiten, Dritte nicht zu belästigen, keine Schadsoftware zu verbreiten und sich nicht auf sonstige Weise rechts- oder sittenwidrig zu verhalten.

4) Der Kunde richtet nur mit schriftlicher Genehmigung des Anbieters öffentliche Einträge mit Ortsbezug zum Mathildenhof auf Plattformen wie google etc. Ferner verpflichtet sich Kunde, alle diesbezüglichen Einträge mit Ende der Vertragslaufzeit umgehend zu entfernen. Alle dem Anbieter entstehenden Kosten für die Entfernung von nicht gestatteten Einträgen mit Ortsbezug zum Mathildenhof Essen werden von Kunde getragen.

5) Ein Verstoß des Kunden gegen die vorgenannten Verpflichtungen berechtigt den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus sonstigem wichtigen Grund bleibt unberührt.

 

§ 8 Datenschutz

1) Der Mathildenhof | Arnos Sousa wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

2) Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine persönlichen Daten für die Vertragsdurchführung auf Datenträgern gespeichert werden. Ferner willigt der Kunde in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Alle Daten des Kunden werden durch den Anbieter sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.

3) Der Kunde hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. In diesem Falle verpflichtet sich der Anbieter zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden.

 

§ 9 Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Minderungsrecht

1) Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen Forderungen des Anbieters, die aus dem bestehenden Vertragsverhältnis der Parteien resultieren, auch für die Zeit nach dessen Beendigung aufrechnen.

2) Gegenüber den Forderungen des Anbieters aus dem zwischen den Parteien bestehenden Vertrag, steht dem Kunden ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht nur in Bezug auf etwaige Forderungen aus dem Vertrag zu. Diese stehen dem Kunden aber nur dann zu, wenn der Anspruch, auf den das Recht gestützt wird, unbestritten und/oder rechtskräftig, beziehungsweise entscheidungsreif festgestellt ist.

3) Die Geltendmachung eines Minderungsrechts durch Abzug von den vertraglich geschuldeten Zahlungsverpflichtungen ist dem Kunden nicht gestattet. Das Recht auf Minderung der vertraglich vereinbarten Zahlung ist dem Kunden auch nicht für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gestattet.

 

§ 10 Bauliche Eingriffe und Veränderungen

1) Es ist dem Kunden untersagt, Umbauten an den Räumlichkeiten sowie an den überlassenen Gegenständen vorzunehmen oder Einstellungen an den technischen Installationen des Gebäudes (Heizanlage, Heizkörper, Lichtprogrammierung, Wetterstation, Verschattungen u. a.) zu verändern.

2) Alle Eingriffe in die technische Infrastruktur des Hauses sind grundsätzlich untersagt. Für die Kosten, die aufgrund von Zuwiderhandlungen des Kunden entstehen, kommt der Kunde gegenüber dem Anbieter vollumfänglich finanziell auf.

3) Der Anbieter ist nach vorheriger Ankündigung berechtigt, Umbauten, Modernisierungsarbeiten und Reparaturen in den vertragsgegenständlichen Räumen und angrenzenden Nutzungsbereichen durchzuführen, wenn dies zur Erhaltung oder Verbesserung der Räume, der Arbeitsplätze oder angrenzender Nutzungsbereichen oder  zur Einsparung von Energiekosten sowie zur Abwehr und Beseitigung von Schäden und Gefahren für die Räume und angrenzender Nutzungsbereiche zweckdienlich ist. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Ankündigung von beispielsweise Reparaturen und Umbauten in den vertragsgegenständlichen Räumen. Der Kunde ist verpflichtet, seine ihm überlassenen Arbeitsbereiche zur Durchführung der genannten Maßnahmen zugänglich zu machen und seinen Arbeitsplatz erforderlichenfalls vorübergehend zu räumen.

4) Alle vorbezeichneten Maßnahmen hat der Kunde grundsätzlich entschädigungslos zu dulden.

5) Der Kunde ist lediglich mit der Zustimmung des Anbieter berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und technische Peripherie (Drucker, Kaffeemaschine o.Ä.) in den Räumen aufzustellen. Die Anfrage zur Erlaubnis und auch die Zustimmung müssen schriftlich (per E-Mail) erfolgen.

 

§ 11 Gewährleistung und Haftung

1) Der Kunde ist sich darüber bewusst, dass der Betrieb von Großraumbüros und Gemeinschaftsflächen durch die Nutzung mehrerer Kunden zur gleichen Zeit, zu damit zwangsläufig verbundenen Geräuschpegeln und gelegentlicher, umgebungstypischer Unruhe kommen kann. Der Anbieter haftet nicht für hieraus resultierende Störungen gegenüber dem Kunden.

2) Der Kunde hatte vor Vertragsabschluss die Möglichkeit die Räumlichkeiten am Standort des Anbieters zu besichtigen. Der Kunde hat insbesondere zur Kenntnis genommen, dass sich die in einem Großraumbüro befindlichen und somit auch die von ihm angemieteten Arbeitsplätze nicht verschließbar sind. Der Anbieter haftet grundsätzlich nicht für den Verlust von Eigentum des Kunden.

3) Vom Haftungsausschluss jedoch unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Anbieter.

4) Sollte dritten Personen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages ein durch den Kunden verschuldeter Schaden entstehen, so stellt der Kunde den Anbieter von etwaigen Ansprüchen der dritten Personen gegen den Anbieter grundsätzlich frei.


§ 12 Beendigung des Vertragsverhältnisses

1) Noch während des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich der Kunde, alle Beschädigungen an der ihm überlassenen Büroausstattung und an ihn übergebenen Sachen und Gegenständen, ob selbst- oder fremdverschuldet, unverzüglich gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Ebenso ist der Verlust sämtlicher an den Kunden ausgegebener Schlüssel (Transponder), insbesondere für Regalfächer, Rollcontainer, Spinde, Kellerräume, sowie Schlüssel zu den Meeting-, Konferenz- oder Seminarräumen, unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen.

2) Alle vertragsgegenständlichen Sachen, Gegenstände und Büroausstattungen hat der Kunde nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem Zustand an den Anbieter zurückzugeben. Alle Schäden an der dem Kunden überlassenen Büroausstattung oder durch den Kunden verlorene Sachen und Einrichtungsgegenstände, sind dem Anbieter vollumfänglich und ohne einen „Abzug neu für alt“ von dem Kunden zu ersetzen.

3) Der Kunde hat zur Beendigung des Vertragsverhältnisses sämtliche Schlüssel (Transponder) an den Anbieter zurück zu geben. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Rückgabe der Schlüssel (Transponder) nicht oder zu spät nach, so kann der Anbieter alle Kosten geltend machen, die zur Beschaffung von Ersatzschlüsseln (Transponder) und zur Umprogrammierung der elektronischen Schließzylinder aufgewendet werden müssen.

4) Der Verlust eines ausgegebenen Schlüssels (Transponder) und alle Kosten im Rahmen der Aufwendungen, die durch den Verlust von Schlüsseln (Transponder) anfallen, trägt vollumfänglich der Kunde.

5) Übergibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig an den Anbieter, ist als Nutzungsentschädigung mindestens die zuletzt vertraglich geschuldete Nutzungsgebühr fort zu entrichten. Dem Anbieter bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten.

 

§ 13 Sonstiges

1) Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.

2) Ein Konkurrenzschutz für den Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen.

3) Eine Außenwerbung des Kunden ist ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

1) Die Vertragssprache ist deutsch.

2) Die Unternehmung Mathildenhof | Arno Sousa ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche und technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Der Kunde wird per E-Mail über die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kenntnis gesetzt. Der Kunde kann den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb von 4 Wochen in Textform widersprechen. Erfolgt innerhalb der vierwöchigen Frist kein ausdrücklicher Widerspruch, so unterstellt der Anbieter das Einverständnis des Kunden in die Geltung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3) Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch den Anbieter keine Geltung.

4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, sofern der Kunde kein Verbraucher ist.

5) Der Gerichtsstand ist der Sitz der Unternehmung Mathildenhof | Arno Sousa in Essen, sofern der Kunde Kaufmann ist.

Stand: 07. Februar 2025

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